Behandlungspflege
Umfasst alle Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet/verordnet werden, zur Unterstützung einer Therapie, zur Sicherung des ärztlichen Behandlungserfolges und zur Verhinderung einer Krankenhauseinweisung.
Die verordneten Maßnahmen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden, wenn sie nicht vom Patienten selbst oder einer Pflegeperson im Haushalt des Patienten erbrachten werden können.
Die Kosten gehen komplett zur Lasten der Krankenkasse, wenn sie genehmigt wurden. Der Versicherte/die Angehörigen können die Maßnahmen auch privat beauftragen und bezahlen.
• Verbände
• Katheter / Sodenversorgung
• Blutdruck - Blutzuckermessung
• Verabreichung von Medikamenten